§ 1 Geltungsbereich
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Sie gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Estillon GmbH, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Estillon GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Estillon GmbH in Kenntnis solcher Bedingungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote der Estillon GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Bestellungen eines Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Estillon GmbH (=ausdrückliche Annahme) oder durch Auslieferung der Ware (=schlüssige Annahme) zustande.
- Änderungen oder Ergänzungen aller Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallender Verpackungs-, Versand- und Transportkosten.
- Sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen, ist die Estillon GmbH berechtigt, die Preise angemessen anzupassen, wenn nach Vertragsschluss erhebliche Kostensteigerungen, insbesondere bei Material-, Rohstoff-, Energie-, Lohn- oder Transportkosten, eintreten.
- Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Estillon GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Estillon GmbH anerkannt sind.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
- Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.Andernfalls gelten sie lediglich als unverbindliche Richtwerte.
- Die Estillon GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.
- Die Lieferung erfolgt ab Werk („EXW“ gemäß Incoterms in der jeweils gültigen Fassung), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder an sonst zur Ausführung der Versendung bestimmter Dritter auf den Kunden über.
- Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist die Estillon GmbH berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen der Estillon GmbH aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum der Estillon GmbH.
- Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag der Estillon GmbH. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, erwirbt die Estillon GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Bereits jetzt tritt der Kunde sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer an die Estillon GmbH ab. Die Estillon GmbH nimmt diese Abtretung an.
- Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der der Estillon GmbH ordnungsgemäß nachkommt. Die Estillon GmbH kann die Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät.
§ 6 Gewährleistung
- Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung gemäß § 377 HGB zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl der Estillon GmbH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.
§ 7 Haftung
- Die Estillon GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Estillon GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Estillon GmbH nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Energie oder Rohstoffmangel sowie sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches der Estillon GmbH liegen, berechtigen die Estillon GmbH, die Lieferung oder Leistung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
- Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
§ 9 Geheimhaltung
- Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden technischen, kaufmännischen und sonstigen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
- Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrages verwendet und Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Estillon GmbH nicht zugänglich gemacht werden.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus fort.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Estillon GmbH.
- Die Estillon GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.